Mitglieder können alle Verlage werden, die mit einem Titel oder mehreren Titeln die in der Satzung beigefügten “Anlage zu § 3 – Mitgliedschaft, Ausweisungsrichtlinien” aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Bewerber haben den Nachweis zu führen, dass sie diese Voraussetzungen vollständig erfüllen. Die Erfüllung dieser Mitgliedschaftsbedingungen wird durch den Technischen Ausschuss überprüft. Er kann gegebenenfalls ein eigenes Gutachten auf Kosten des Bewerbers einholen.
Der Beitritt zum Verein kann jederzeit schriftlich beantragt werden. Den Antrag prüft der Technische Ausschuss und gibt danach der Mitgliederversammlung eine Empfehlung. Die Mitgliederversammlung entscheidet sodann über den Antrag.
Hier gelangen Sie zu den genauen Richtlinien (Satzung).